AssCompact suche
Home
Vertrieb
18. Dezember 2019
Mehrheit der Finanzanlagenvermittler gegen BaFin-Aufsicht

Mehrheit der Finanzanlagenvermittler gegen BaFin-Aufsicht

Laut AfW-Vermittlerbarometer 2019 lehnen 34f-Vermittler eine Aufsicht durch die BaFin ab. Sie fühlen sich bei den Kammern und Gewerbeämtern gut aufgehoben und fürchten steigende Kosten durch eine BaFin-Aufsicht, wie sie im Koalitionsvertrag steht. Der höhere Aufwand wäre für viele Vermittler gar ein Grund zur Aufgabe.

Bekanntermaßen steht im Koalitionsvertrag der Großen Koalition, dass die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler von den Industrie- und Handelskammern bzw. den Gewerbeämtern hin zur BaFin wechseln soll. Eine schlechte Idee sei das, meint dazu ein Großteil der Betroffenen, zumindest hat dies das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer ergeben. 1.546 Teilnehmer nahmen an der zugrunde liegenden Online-Befragung im November 2019 teil, über 80% davon haben einen Maklerstatus.

Die Hälfte würde 34f-Erlaubnis zurückgeben

 

Große Mehrheit der Finanzanlagenvermittler gegen BaFin-Aufsicht

Lediglich 3% der befragten Vermittler ziehen demnach die BaFin als Aufsichtsbehörde vor. Knapp 70% nennen die Kammern, weitere 20% die Gewerbeämter als bevorzugte Behörde. Einer der Gründe mag auch sein, dass die Vermittler an den Kosten einer möglichen BaFin-Aufsicht beteiligt werden könnten, wobei der AfW-Verband Beträge in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr allein für die Beaufsichtigung veranschlagt. Befragt nach den Konsequenzen des steigenden Aufwands antwortete knapp die Hälfte der Umfrageteilnehmer, dass sie nicht bereit wäre, diese Kosten zu tragen und daher ihre Erlaubnis zurückgeben würde. Lediglich 7% würden infolge dessen das Finanzanlagengeschäft intensivieren.

Von denjenigen Vermittlern, die ihre Erlaubnis zurückgeben würden, wollen 35% den Geschäftsbereich vollständig aufgeben, 24% wollen sich einem Haftungsdach anschließen und 23% sich auf vermögensverwaltende Lösungen fokussieren. Jeder sechste Vermittler dieser Gruppe würde sich auf einen reinen Tippgeberstatus bei Finanzanlagen zurückziehen.

Keine Beratung in Erlaubnisfragen

Der AfW macht aber ein weiteres Problem der geplanten BaFin-Aufsicht aus: Vermittler würden ihre Aufsicht auch benötigen, um sich in Erlaubnisfragen beraten zu lassen. Laut AfW-Vermittlerbarometer nutzen 26% das entsprechende Angebot bei den Gewerbeämtern, 44% bei den Industrie- und Handelskammern. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) selbst nennt in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine Zahl von rund 30.000 Anfragen bei den Kammern. Dieser Service würde dann wegfallen – was für die Vermittler wiederum weniger Nutzen bei steigenden Kosten bedeuten würde. (bh)

Bild: © cosma – stock.adobe.com